March 18, 2026
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Spenden von der Steuer absetzen – Regeln, Grenzen & Tipps 2025

Spenden von der Steuer absetzen

Spenden von der Steuer absetzen Das Handy ist für viele Autofahrer ein ständiger Begleiter. Doch am Steuer kann die Nutzung des Spenden helfen nicht nur gemeinnützigen Organisationen, sondern auch dem eigenen Geldbeutel. Denn in Deutschland können Zuwendungen an bestimmte Einrichtungen von der Steuer abgesetzt werden. Wer seine Spendenbescheinigung richtig nutzt, kann dadurch die Steuerlast senken. In diesem Artikel erfährst du, welche Regeln 2025 gelten, welche Nachweise erforderlich sind und wie hoch die steuerliche Absetzbarkeit ist.


Was gilt als Spende?

Eine Spende ist eine freiwillige Zuwendung ohne Gegenleistung. Steuerlich absetzbar sind vor allem:

  • Geldspenden an gemeinnützige Organisationen
  • Sachspenden (z. B. Kleidung, Möbel, Technik)
  • Aufwandsspenden (Verzicht auf Erstattung von Auslagen)

Wichtig: Die Spende muss an eine steuerbegünstigte Einrichtung gehen, etwa Vereine, Stiftungen oder Kirchen.


Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden

Grundsätzlich können Privatpersonen bis zu 20 % des Gesamtbetrags ihrer Einkünfte als Sonderausgaben geltend machen. Wer darüber hinaus spendet, kann den überschüssigen Betrag ins nächste Jahr übertragen.

Beispiel:

  • Jahreseinkommen: 50.000 €
  • Maximal absetzbar: 10.000 €

Alles, was darüber liegt, wird ins Folgejahr vorgetragen.


Spendenbescheinigung – der Nachweis fürs Finanzamt

Um Spenden steuerlich geltend zu machen, ist ein Nachweis erforderlich.

  • Bis 300 € genügt der Überweisungsbeleg oder Kontoauszug.
  • Über 300 € ist eine Zuwendungsbestätigung („Spendenquittung“) der Organisation nötig.

Tipp: Viele Vereine stellen die Spendenquittungen automatisch am Jahresende aus.


Sachspenden richtig absetzen

Auch Sachspenden sind absetzbar – zum Beispiel Kleidung, Lebensmittel oder Technik. Wichtig ist eine realistische Bewertung des Werts.

  • Neuwaren: Kaufpreis gilt als Bemessungsgrundlage.
  • Gebrauchte Gegenstände: Schätzwert oder Zeitwert.

Die Organisation bestätigt den Wert in der Spendenbescheinigung.


Besondere Regelungen für Unternehmen

Auch Unternehmen können Spenden steuerlich absetzen. Sie gelten als Betriebsausgaben oder Sonderausgaben, je nach Art der Spende.

  • Sponsoring ist kein Spendenabzug, da eine Gegenleistung erfolgt.
  • Sach- und Geldspenden werden ähnlich behandelt wie bei Privatpersonen.

Kirchensteuer und Mitgliedsbeiträge

Neben Spenden können auch Kirchensteuer und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine abgesetzt werden. Ausnahme: Beiträge an Sport- oder Freizeitvereine sind nicht absetzbar, da hier eine Gegenleistung (z. B. Nutzung von Sportanlagen) erfolgt.


Steuerliche Vorteile in der Praxis

Wer spendet, reduziert seine steuerpflichtigen Einkünfte. Das bedeutet: Je höher der persönliche Steuersatz, desto größer der Vorteil.

Beispiel:

  • Spende: 1.000 €
  • Steuersatz: 40 %
  • Steuerersparnis: 400 €

So wird klar: Spenden lohnen sich doppelt – für den guten Zweck und für den Steuerzahler.


Spenden ins Ausland

Auch Spenden ins Ausland können absetzbar sein, wenn die Organisation in der EU oder im EWR ansässig ist und gemeinnützige Zwecke verfolgt. Bei Spenden an Drittländer ist besondere Vorsicht geboten – hier gelten strenge Anforderungen.


Typische Fehler beim Spendenabzug

Viele Steuerzahler verschenken Vorteile, weil sie Fehler machen:

  • Fehlende oder falsche Spendenquittung
  • Spenden an nicht anerkannte Organisationen
  • Falsche Bewertung bei Sachspenden
  • Überschreiten der Abzugsgrenzen ohne Vortragsregelung

Fazit – Spenden clever absetzen

Spenden bringen steuerliche Vorteile, wenn sie richtig nachgewiesen werden. Ob Geld- oder Sachspende: Mit einer gültigen Quittung können bis zu 20 % des Einkommens steuerlich geltend gemacht werden. Wer regelmäßig spendet, sollte alle Belege sammeln und dem Steuerberater vorlegen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie viel Spende kann ich absetzen?
Bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Alles darüber kann ins nächste Jahr übertragen werden.

Welche Nachweise brauche ich?
Bis 300 € reicht der Kontoauszug, darüber hinaus ist eine Spendenquittung nötig.

Kann ich Sachspenden absetzen?
Ja, der Wert wird von der Organisation bestätigt und in der Quittung vermerkt.

Sind Mitgliedsbeiträge absetzbar?
Ja, aber nur für gemeinnützige Vereine. Beiträge für Sport- oder Freizeitvereine sind ausgeschlossen.